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Solar News

Renoc SOLAR NEWS

Sehr geehrte Interessenten, werte Kunden,

aufgrund einer sehr aktuellen Meldung von unserem Partner IBC Solar erhalten Sie heute weitere News von uns, welche wie folgt an uns weitergeleitet wurden:

Informationen zum EEG-Gesetzentwurf

Der gestrige Auftritt von Bundesumweltminister Röttgen und Bundeswirtschaftsminister Rösler war ein Paukenschlag. Die von den beiden Ministern vorgestellten Ideen gefährden die Energiewende und zahlreiche Arbeitsplätze.

IBC SOLAR ist deswegen gestern mit Ihnen und für Sie auf die Straße gegangen. In einer Kundgebung haben wir mit politischer Unterstützung die Öffentlichkeit darüber informiert, was passiert, wenn die Pläne der Minister Gesetz werden.

Die Pläne würden drastische Einschnitte und zahlreiche Erschwernisse besonders auch für Ihre Arbeit bedeuten. Dagegen setzen wir uns aktiv ein. Nach unserer Erfahrung verlässt kein Gesetz des Deutschen Bundestag 1:1 in der Fassung, in der es von der Bundesregierung eingebracht wurde.
Wir werden deshalb in den kommenden Tagen und Wochen nichts unversucht lassen, um die Politik darüber zu informieren, was die Pläne tatsächlich bedeuten und für Veränderungen des Gesetzentwurfes werben.

In diesem Newsletter wollen wir Sie auch darüber informieren, was der Gesetzentwurf nach unserem jetzigen Kenntnisstand beinhaltet.

Wie ist der aktuelle Zeitplan?

Der von der Koalition beschlossene Gesetzentwurf soll am 29. Februar im Kabinett verabschiedet werden. Die Regierungsfraktionen werden anschließend den Entwurf in das parlamentarische Verfahren bringen. Nach unserem Kenntnisstand soll das Gesetz am 11. Mai vom Bundesrat verabschiedet werden.

Das Verfahren sieht wie folgt aus: Die erste Lesung im Deutschen Bundestag wäre am 8. März, der
Termin für das Inkrafttreten der 9. März. Dies ist dann rechtlich möglich, wenn der Inhalt des am 11. Mai verabschiedeten Gesetzes dem Entwurf der Ersten Lesung am 8. März entspricht. Man spricht hier von unechter Rückwirkung. Wir gehen davon aus, dass die Neuregelung zum 9. März (rückwirkend) eintritt.

Welche Änderungen sieht der geplante Gesetzentwurf vor?

Der vollständige Gesetzentwurf wird uns also spätestens am Tag der Kabinettssitzung, dem 29. Februar, bekannt werden. Nach aktuellem Kenntnisstand ist folgendes vorgesehen:

Die Vergütungen werden in drei neue Dachklassen und eine Freiflächenklasse zusammengefasst:

Dach:
0 – 10 kWp
10 – 1.000 kWp
1.000 kWp – 10.000 kWp

Freifläche:
Über 10.000 kWp keine Vergütung

Die Eigenverbrauchsvergütung wird entfallen.

Die marktabhängige Degression („Atmender Deckel“) wird abgeschafft. An ihre Stelle rückt ein Modell
fixer monatlicher Absenkungen ab dem 1. Mai (in Höhe von monatlich 0,15 Cent), kombiniert mit der Ermächtigung des Bundesumweltministers, die Degression zu verschärfen, wenn der Zielkorridor überschritten wird. Dieser Zielkorridor soll 2012 und 2013 2,5 bis 3,5 GWp betragen und danach jährlich
um 400 MWp abgesenkt werden und soll von 2017 an 900 bis 1900 MWp betragen.

Als so genanntes „Marktintegrationsmodell“ wird ein Mengendeckel für die erzeugte Strommenge eingeführt. Das heißt, dass es eine prozentuale Obergrenze in Höhe von 85 % des Stromertrags für Anlagen bis 10 kWp, 90 % des Stromertrags für Anlagen größer 10 kWp. Die Idee, die Vergütung an der Modulnennleistung zu orientieren, ist vom Tisch.

Der über diesen Prozentsatz hinausgehende Anteil muss selbst verbraucht oder vermarktet werden. Wird
der überschüssige Strom nicht selbst verbraucht und nicht selbst vermarktet, wird er mit dem Börsenstrompreis vergütet.- Dachanlagen auf neu errichteten Nichtwohngebäuden im Außenbereich erhalten den Tarif für Freiflächenanlagen.

Die Übergangsfristen sind noch nicht mit letzter Sicherheit geklärt. Jede Anlage, die vor dem 9.3. einen Bebauungsplan hat, darf nach altem Recht in Betrieb gehen. Offen ist aber, ob es sich dabei um einen Satzungs- oder um einen Aufstellungsbeschluss handeln muss. Es ist davon auszugehen, dass diese Anlagen bis zum 30.6. in Betrieb gehen müssen.

Die Inbetriebnahme wird verschärft: Bei Inbetriebnahme müssen alle Module fest installiert, verkabelt und die Anlage mit Wechselrichter ausgestattet sein. Zeitweise war ein Netzanschluss in der Diskussion, dies scheint aber vom Tisch zu sein.

Positiv zu bewerten ist, dass das 50,2 Hz-Problem (die Frage, wer die Kosten für die Nachrüstung von 300.000 Altanlagen tragen muss) voraussichtlich in unserem Sinne (Teilung der Kosten auf Netzentgelt
und EEG-Umlage) geregelt wird.

Was bedeutet das für Sie?

  1. Wir gehen davon aus, dass die Neuregelung zum 9. März (rückwirkend) eintritt.
  2. Informieren Sie Ihre lokalen Abgeordneten im Bundestag über Ihre Meinung zu der Reform. Erklären Sie ihnen, wie sich die Einigung der Koalition und die diskutierten Änderungen auf Ihr Geschäft auswirken.
    Hier finden Sie einen vorbereiteten Pressetext, den Sie dafür verwenden können.
  3. Die IBC SOLAR Zusammenfassung des Gesetzentwurfs finden Sie hier:

Wir halten Sie weiterhin informiert.
Für Rückfragen steht wir Ihnen gern zur Verfügung.

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