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Heizung - Photovoltaik - Solar - Klima

Marktanreizprogramm Speicher

Fördervoraussetzungen für das Marktanreizprogramm Speicher veröffentlicht

Seit letztem Jahr verhandelt die Solarbranche unter Führung des BSW Solar mit der Politik über ein Marktanreizprogramm Speicher. Jetzt sind die wesentlichen Voraussetzungen der Förderung bekannt. Offen ist noch der Starttermin.

Wichtigste Fördervoraussetzung: Die Photovoltaikanlage muss nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb gegangen und darf nicht größer als 30 kWp sein. Pro Photovoltaikanlage wird ein Batteriespeicher gefördert, wenn er sofort zusammen mit der Photovoltaikanlage in Betrieb genommen wird. Die Nachrüstung von Speichern in bestehenden Photovoltaikanlagen ist förderfähig, wenn zwischen Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und der Nachrüstung mindestens sechs Monate liegen.

Zusätzliche Voraussetzungen für die Förderung sind unter anderem die dauerhafte Reduzierung der Wirkleistung am Anschlusspunkt auf 60 Prozent, sowie weitere technische Voraussetzungen für die Batteriespeicher. IBC SOLAR wird zum Start des Förderprogramms selbstverständlich Produkte anbieten, die alle technischen Anforderungen erfüllen.

Gefördert wird ein individueller Betrag je kWp der Photovoltaikanlage – und zwar nach einer vorgegebenen Formel: 30 Prozent der Netto-Speicherkosten zzgl. Installation, maximal jedoch EUR 2.000,- je kWp (also maximal EUR 600,- Fördersumme je kWp) für neue Photovoltaikanlagen mit Speicher, beziehungsweise EUR 2.200,- für nachgerüstete Speichersysteme (also maximal EUR 660,- Fördersumme je kWp).

Die Förderung besteht aus einem zinsverbilligten KfW-Darlehen, das über die Hausbank beantragt werden kann. Der 30-Prozent-Zuschuss wird dann als Tilgungszuschuss geleistet.

Sobald Neuigkeiten zu diesem Thema verfügbar sind, werden wir Sie umfassend informieren.