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Heizung - Photovoltaik - Solar - Klima

Ab 1. April erhöht die Bundesregierung die Solarthermieförderung von 1500 auf 2000 Euro

Förderungen

Die Fördersätze für Solarthermie und Biomassekessel werden ab April dieses Jahres deutlich angehoben. Dies machte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit einer eigenen Pressemitteilung heute amtlich.
Bis 31. März 2015 gibt es noch die „Abwrackprämie“ bzw. Kesselaustauschprämie über die wir Sie gerne auch persönlich beraten.

Die Bundesregierung hebt staatliche Zuschüsse für Heizen mit erneuerbaren Energien kräftig an. Antragstellung ab 1. April 2015 beim BAFA möglich.

Die Bundesregierung verbessert die Anreize für Investitionen im Wärmemarkt: Das seit Jahren etablierte „Marktanreizprogramm“ (MAP) – ein mit bis knapp 400 ​Mio. Euro ausgestattetes Anreizpaket für die Energiewende auf dem Wärmemarkt – wurde neu geschnürt und wartet nun mit erheblich attraktiveren Förderbedingungen auf. Private und gewerbliche Hausbesitzer, die auf moderne Heizungen mit erneuerbaren Energien umstellen wollen, können sich auf deutlich höhere Investitionszuschüsse für Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen freuen. Zudem werden nun begleitende Investitionen in das Heizungssystem gefördert. Ein weiterer Schwerpunkt des neuen MAP ist die konsequente Öffnung des Programms für den gewerblichen Bereich: Mit Investitionszuschüssen von bis zu 50 % sollen alle Unternehmen sowohl bei Neubauprojekten als auch bei Sanierungsmaßnahmen für die Wärmewende begeistert werden. Ganz neu im Programm: Der Bund gibt nun auch Zuschüsse für die nachträgliche Optimierung bereits geförderter Öko-Heizungen.

In dem für die Zuschussbewilligung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet man sich nun auf ein deutlich höheres Antragsvolumen ein. „Mit der am 1. April 2015 in Kraft tretenden neuen Richtlinie trägt Bundeswirtschaftsminister Gabriel der Bedeutung des Wärmemarktes für das Gelingen der Energiewende Rechnung. Das dringend benötigte Aufbruchssignal ist nun gegeben“, freut sich der Präsident des BAFA, ​Dr. Arnold Wallraff.

Zum Hintergrund: Der in der politischen Diskussion oft vergessene Wärmemarkt spielt für die Energiewende eine gleichermaßen entscheidende Rolle wie der Strommarkt. Heizung und Warmwasser machen 40 Prozent des Energieverbrauchs aus und produzieren ein Drittel der CO2-Emissionen. Deshalb lautet die Devise im BAFA: „Die Energiewende beginnt im Heizungskeller“.

Besonders hervorzuheben ist, dass nun auch Großunternehmen antragsberechtigt sind. Damit dringt das MAP in eine ganz neue Dimension vor. Im ​BAFA spricht man deshalb vom „MAP 3.0“.

Nach ​Dr. Wallraffs Überzeugung unterstreicht die neue Richtlinie die Bedeutung des MAP für die Energiewende. Das MAP versorge den regenerativen Heizungsmarkt mit den notwendigen finanziellen Impulsen und schaffe ein positives Investitions- und Innovationsklima. „Nach dem wiederholten Scheitern der Bemühungen um eine steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen erweist sich das runderneuerte MAP als zentrales und verlässliches Instrument der Bundesregierung für die Energiewende im Wärmemarkt“, so der Präsident des BAFA.

Details zu der neuen Richtlinie werden auf der Internetseite des ​BAFA veröffentlicht.

Eine Zusammenfassung der Förderübersichten aller Fördersegmente finden Sie hier >>>

Heizen mit Erneuerbaren Energien

Die aktuelle Novelle bringt insbesondere folgende Neuerungen:

  • Deutlich erhöhte Fördersätze bei fast allen Fördersegmenten.
  • Die Antragsberechtigung wird auf alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ausgeweitet.
  • Der Gebäudebestand wird neu definiert. Zum Gebäudebestand zählen Gebäude, in denen seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll.
  • Die Frist für die Antragstellung im einstufigen Verfahren wird von 6 auf 9 Monate erweitert.
  • Solarkollektoranlagen zur reinen Warmwasserbereitung sind jetzt auch Gegenstand der Basisförderung.
  • Die Zusatzförderung (verschiedene Bonustatbestände sowie für Optimierungsmaßnahmen) wird auch im Rahmen der Innovationsförderung möglich.
  • Die 1.000 m²-Höchstgrenze bei der solaren Prozesswärme wird aufgehoben.
  • Eine ertragsabhängige Förderung im Rahmen der solaren Innovationsförderung wird zum ersten Mal eingeführt.
  • Die Prozesswärme wird auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder effizienten Wärmepumpe gefördert.
  • Eine Zusatzförderung wird gewährt, sofern mit der Errichtung der förderfähigen Anlage, eine Optimierungsmaßnahme durchgeführt wird.
  • Die Durchführung nachträglicher Optimierungsmaßnahmen bereits geförderter Anlagen ist auch förderfähig.
  • Es wird ein Lastmanagementbonus bei Wärmepumpen eingeführt.
  • Einmalig kann ein Qualitätscheck einer Wärmepumpe bezuschusst werden. Dies ist frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage möglich.
  • Der Bonus für die Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz wird jetzt auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder Wärmepumpe möglich.
  • Der Antrag für die Förderung von Maßnahmen zur Visualierung des Ertrages Erneuerbarer Energien muss jetzt vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden und nicht wie bisher nach Realisierung der Maßnahme.

Die novellierten Förderrichtlinien treten am 1. April 2015 in Kraft.

(Quelle: Bafa)
(Bilder von oldskoolman.de)